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Die Definition und das Textilkennzeichnungsgesetz Laut Textilkennzeichnungsgesetz ist Leinen "aus der Flachspflanze gewonnene Bastfaser, die aus vielen durch Pflanzenleim (Pektin) zusammengeklebten Elementarfasern besteht". Im Allgemeinen versteht man unter Leinen Fäden (Gewebe) aus Flachfasergarnen. Die Historie Leinen gehört zu den ältesten Naturfasern, die schon ca: 4000 v. Chr. genutz wurde. Die Ägypter brauchten Leinen für die Präparation ihrer Mumien. Die Blütezeit erlebte Leinen im Mittelalter.
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